Die flotte Tour über die Passstrasse oder die gemütliche Ausfahrt aufs Land – bei Vergnügungsfahrten denkt sich eigentlich niemand etwas Böses. Doch Achtung: Die Verkehrsregelnverordnung VRV untersagt das Autofahren ohne Grund. Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.